Andy Schneider
steht hinter der Ferienbetreuung der Gemeinde Rothenburg ab 2024/25
Die Referenten Philipp Amrein (Kanton Luzern), Markus Fischer (Fischereiverband) und Rolf Stalder (ewl). Bild: z.V.g.
Einheimische Fischarten können an der Kleinen Emme beim Stauwehr Schachenheim Malters wieder auf- und abwärts schwimmen. Die neue Fischwanderhilfe, realisiert von ewl Luzern, hat der Fischereiverband Kanton Luzern FKL an einer Veranstaltung besichtigt.
«Wir sind glücklich, dass die Bauarbeiten erfolgreich abgeschlossen sind und wir der Natur etwas zurückgeben können», sagte Projektleiter Rolf Stalder von ewl an der gut besuchten Veranstaltung des Fischereiverbandes. Die Fischwanderhilfe ist Bestandteil des Sanierungsprojektes Stauwehr Schachenheim, das die Wasserfassung für das Kraftwerk Thorenberg bildet. Dieses Projekt stellt sicher, dass die Fische das Stauwehr passieren und somit in der Kleinen Emme wieder auf- und abschwimmen können.
Die Strömung, die das Restwasser über den Fischaufstieg generiert, dient als Lockströmung für die Fische. So findet jeder Fisch den Einstieg in die Fischtreppe und kann über diesen Flussaufwärts aufsteigen, vorbei am Stauwehr. Zusätzlich verhindert ein Feinrechen den Einstieg der Fische in den Kanal zum Wasserkraftwerk Thorenberg. Die absteigenden Fische werden über einen Kanal in das Unterwasser befördert. Zudem können sie bei Wehrüberfall auch über das Wehr absteigen.
Das sanierte Werk Schachenheim kam bei den Mitgliedern des Fischereiverbandes gut an. Markus Fischer, Präsident des FKL, sagte: «Das gefällt uns, damit lässt sich Leben retten und die aquatische Biodiversität weiterentwickeln.» Und: «An einer solchen Anlage haben wir Fischerinnen und Fischer unsere hellste Freude. So verstehen wir Verantwortung gegenüber der Natur.» Sehr interessiert ist der Fischereiverband an den Ergebnissen des geplanten Monitorings. «Es wird zeigen, ob funktioniert, was angedacht war», sagte Philipp Amrein von der kantonalen Fischereiverwaltung.
Für den FKL handelt es sich um ein vorbildliches Projekt. «Wir können uns nur wünschen, dass noch mehr Kleinwasserkraftwerke auf dieser Flughöhe saniert werden», so Fischer. «Der Handlungsbedarf im Kanton ist noch beträchtlich.»
Das revidierte Gewässerschutzgesetz ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Es verpflichtet die Kraftwerkbetreiber, ökologische Beeinträchtigungen durch Nutzung der Wasserkraft mit geeigneten Massnahmen zu beseitigen. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich erschweren, müssen beiseite geräumt werden. Die Betreiber der Wasserkraftanlagen werden dafür vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) entschädigt. Die öffentliche Hand trägt die Kosten für die Planung, Realisierung und Erfolgskontrolle. Die entsprechenden Mittel stammen aus einem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze und werden durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ausbezahlt.
pd/sk
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